
Amtliche Publikationen / Protokoll Gemeindeversammlung
Änderung des Amtlichen Publikationsorgans
Die Schulpflege hat an ihrer Sitzung vom 21. März 2023 beschlossen, per 1. Juli 2023 die elektronische Plattform ePublikation.ch als amtliches Publikationsorgan zu nutzen. Publikationen sind an jedem Wochentag möglich
Die Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2023
Das Protokoll und die Beilagen können Sie über folgende Links abrufen.
Allfällige Rekurse sind innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an beim Bezirksrat Horgen einzureichen.